WUSCH
So klingt cooles Wasser!
Hinweis
Ergibt sich bei der Berechnung des Wasserentgeltes ein geringerer Durchschnittspreis als der genannte Mindestdurchschnittspreis, so ist anstelle des Arbeitspreises und des Grundpreises für die gesamte Menge der einheitliche Mindestdurchschnittspreis zu zahlen. Zur Ermittlung des Durchschnitts werden Grund- und Arbeitspreis eines Abrechnungszeitraumes zusammengerechnet und durch die abgenommenen Kubikmeter geteilt.
Wasserpreise
(gültig ab 01.01.2024)
- Arbeitspreis je m³ in Euro brutto* (netto)
1,92 (1,78) - Mindestdurchschnittspreis je m³ in Euro brutto* (netto)
2,35 (2,19)
Der Grundpreis (Bereitstellungs- und Verrechnungspreis) hängt von der Wasserzählergröße ab:
Zähler bis zu: | Grundpreis in Euro netto | Grundpreis in Euro brutto* |
---|---|---|
Qn 2,5 (Haushalt) | 92,78 | 99,23 |
Qn 6 | 221,20 | 236,68 |
Qn 10 | 497,57 | 532,40 |
Qn 15 | 967,27 | 1.034,98 |
Qn 40 | 1.155,22 | 1.236,08 |
Qn 60 | 1.436,97 | 1.537,56 |
Verbundzähler Qn 40 | 2.096,14 | 2.242,87 |
Verbundzähler Qn 60 | 2.922,28 | 3.126,84 |
Zus. für Zähler im Schacht | 40,35 | 43,17 |
*7% Mehrwertsteuer
ACHTUNG!
Wasserdiebstahl ist eine Straftat. Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz mit Hilfe eines Standrohres ohne Genehmigung der Stadtwerke Neustadt stellt eine illegale Entnahme von Trinkwasser dar, also Diebstahl.
Mit folgenden Maßnahmen ist zu rechnen:
- Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit Strafzahlung von mind. 200 € sowie Zahlung entstandener Kosten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Zahlung entstandener Kosten für eine Reinigung der Trinkwasserleitung
- Anzeige bei der Polizei wegen illegaler Entnahme von Trinkwasser