Zahlungsrückstände - Was tun?

Es steht außer Frage, dass Rechnungen und Abschlagsbeträge grundsätzlich pünktlich zu zahlen sind. Solltest du jedoch in eine missliche Lage geraten, sprich uns frühzeitig an. So gewähren wir nach individuellen Prüfungen, Ratenzahlungsvereinbarungen bzw. Abwendungsvereinbarungen.

Vermeide durch Nachlässigkeit kostenpflichtige Maßnahmen, die nicht zuletzt mit Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel einer Versorgungseinstellung, verbunden wären. Sprich uns an.

 

Das Wichtigste in Kürze

Rückstände entstehen, wenn Rechnungen/Abschläge nicht zu den von uns vorgegebenen Fälligkeiten bezahlt werden. Deinen aktuellen Rückstand erfährst du über unseren Kund:innenservice oder in einer evtl. bereits erhaltenden Mahnung.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung gewähren wir auf Beträge aus Turnus- und Schlussrechnungen. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Mahnprozess auf Rechnungs- und Abschlagsbeträge angefordert werden, um eine Versorgungseinstellung zu vermeiden.

Nun wird es höchste Zeit! Durch die rechtzeitige Zahlung ersparst du dir und uns die unangenehme Maßnahme der Versorgungseinstellung, die zusätzlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

Wurde die Versorgung eingestellt, kann die Wiederaufnahme erst erfolgen, wenn die offenen Forderungen einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten in ausgeglichen wurden. Die Sperrkosten für die Unterbrechung betragen pro Sparte 44,00 €, die Entsperrkosten betragen inkl. 19% Mwst. bei Strom 82,00 €, bei Gas 215,00 € und bei Wasser 125,00 €. Hinzu kommen ggfs. zusätzliche Kosten bei Strom für einen E-Check, bei Gas für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit Protokoll und bei Wasser für die Spülung der Leitungen.

Nun wird es höchste Zeit! Durch die sofortige Zahlung ersparst du dir die unangenehme Maßnahme der Beauftragung eines Inkassounternehmens. Die dadurch nach Aufwand entstehenden, nicht unerheblichen, Kosten sind zusätzlich von dir zu leisten.

Ist unser Inkassounternehmen bereits beauftragt, solltest du schnellstmöglich eine Klärung mit der Collectia GmbH finden. Vermeide Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht zuletzt deiner eigenen Bonität schaden. Weiterhin steht es dir selbstverständlich offen, die Forderung auszugleichen.

 

Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörden, Beratungsstellen und dem Jobcenter sind wir fähig, durch Kommunikation zielgerichtete Lösungen zu finden:

Beziehst du laufend Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und kannst die Problematik deiner Energieschulden trotz intensiver Eigenbemühungen nicht in den Griff bekommen, vereinbare bitte möglichst frühzeitig einen Beratungstermin in deinem Jobcenter. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht, eine Lösung zu erarbeiten. Dazu solltest du alle relevanten Unterlagen (Abrechnungen, Mahnungen etc.) dabei haben. Um neuerlichen Energieschulden vorzubeugen, hat das Jobcenter zudem die Möglichkeit, deine künftigen Abschläge für Strom, Gas oder Wasser direkt an deinen Energieversorger zu entrichten. Nähere Informationen kannst du auch dem Internetauftritt Jobcenters Region Hannover entnehmen.

Beziehst du laufende Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und bekommst trotz erheblicher Eigenbemühungen (z.B. Vereinbarung einer Ratenzahlung, Kontaktaufnahme zur nächstgelegenen Verbraucher-, Mieter- oder Schuldnerberatung) deine Energieschulden nicht in den Griff, stehen dir die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Sozialhilfe für ein individuelles Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der bestehenden Gesamtsituation wird gemeinsam versucht, im Rahmen der Bestimmungen des SGB XII eine Lösung zu finden. Dies kann z.B. die Abtretung der laufenden Sozialhilfeleistungen zur Schuldenabtragung an den Energieversorger sein. Bitte halte für das Beratungsgespräch alle relevanten Unterlagen (Abrechnungen, Mahnungen etc.) bereit. Um neue Energieschulden zu vermeiden, kann der Fachdienst Sozialhilfe für die Zukunft eine Direktzahlung der Stromabschläge an den Stromversorger einrichten. Ansprechpartner*innen findest du hier. Du hast nach §41g Abs. 3 S. 1EnWG ebenfalls die Möglichkeit uns eine „Vollmacht zur Kontaktaufnahme für Sozialhilfeträger" übersenden.

Wenn du den Überblick über deine Schulden verloren hast, zu vielen Gläubigern Geld schuldest oder auch umgangssprachlich „Dir alles über den Kopf wächst“. Bitte handle frühzeitig und suche dir professionelle Unterstützung von Schuldnerberatungen, diese unterliegen der Schweigepflicht! Schuldnerberatungsstellen sind öffentliche bzw. gemeinnützige oder auch private Anlaufstellen. Eine Auswahl findest du hier

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