Stadtwerke-Kunden profitieren von der Mehrwertsteuersenkung

Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neustadt profitieren von der Mehrwertsteuersenkung. Der kommunale Grundversorger gibt die Steuersenkung, die zum 1. Juli in Kraft trat und vorerst bis zum 31.12.2020 gelten soll, vollständig weiter.

Stadtwerke | 17. Juli 2020
Jetzt teilen:

Gemäß des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes reduziert sich die Mehrwertsteuer für Strom, Erdgas und Wärme von 19 auf 16 Prozent und für Trinkwasser von 7 auf 5 Prozent. „Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet die Mehrwertsteuersenkung kein zusätzlicher Aufwand, da sich die Höhe der monatlichen Abschläge nicht verändert. Die durch den ermäßigten Steuersatz entstandene Differenz wird automatisch mit der Jahresrechnung gutgeschrieben“, betont Stadtwerke Geschäftsführer Dieter Lindauer. Wichtig für die Gutschrift ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Ablesekarte so abschicken, sodass sie spätestens bis zum 31. Dezember 2020 im Kundencenter eingegangen ist. Alternativ kann der Zählerstand auch über den Onlineservice übermittelt werden. Unternehmenssprecher Steffen Schlakat versichert: „Durch die Mehrwertsteuersenkung sind keine zusätzlichen Zählerstandablesungen notwendig“. Wer seit dem 1. Juli zu den Stadtwerken gewechselt ist, kann sich auf dem Abschlagsplan direkt schon über den reduzierten Mehrwertsteuersatz freuen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der ursprüngliche Steuersatz von 19 oder 7 Prozent.

„Für uns als TOP-Lokalversorger 2020 ist es selbstverständlich, dass wir die Senkung weitergeben und unsere Kundinnen und Kunden davon profitieren können“, begründet Dieter Lindauer. Das Siegel „TOP-Lokalversorger“ erhielten die Stadtwerke 2020 zum achten Mal für Strom und Gas und für Wasser zum fünften Mal. Die unabhängige De-Media.de GmbH vom energieverbraucherportal.de verleiht diesen Titel jährlich an Energieversorger, die sich durch faire Preise und besonderes Engagement für Klima, Umwelt und die Menschen in der Region auszeichnen.

Jetzt teilen: